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OLG Celle stellt Verfahren gegen Nazi ein

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OLG Celle stellt Verfahren gegen Nazi ein

Das Oberlandesgericht Celle hat das Urteil des Landgerichts Stade gegen den Tostedter Rechtsextremisten Stefan Silar aufgehoben und das Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs aufgehoben und zwar wegen eines sogenannten „Strafklageverbrauchs“ auf. Sinngemäß bedeutet dieser Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Straftat verurteilt werden darf. In dem sieben Seiten langen Beschluss wird dargelegt, dass Silar nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Tostedt aus Juli 2010 wegen unerlaubten Waffenbesitzes bei Ausschreitungen an Pfingsten des Jahres nicht noch zusätzlich wegen Landfriedensbruchs verurteilt werden darf. Der Beschluss der Celler Richter ist endgültig.
Der Betreiber des Szeneladens „Streetwear“ war Pfingsten 2010 involviert in Auseinandersetzungen mit Demonstranten, die gegen sein Geschäft protestierten. Mehrere Aktivisten aus der rechten Szene attackierten daraufhin die Demonstranten, so dass die Polizei einschreiten musste. Bei einer Leibesvisitation wurde bei Silar dann eine Schreckschusspistole entdeckt, zuvor soll sich dieser mit gezogenem Messer an der Konfrontation beteiligt haben. Späteren Zeugenaussagen zufolge fiel Silar sogar die Rolle eines Rädelsführers zu.
Wenige Wochen später erhielt Silar einen Strafbefehl wegen illegalen Waffenbesitzes, denn für die Schusswaffe besaß er keine Waffenbesitzkarte. Demnach sollte er 450 Euro zahlen. Im Februar 2011 wurde er dann wegen Landfriedensbruchs vom Amtsgericht Tostedt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Stade hob die verhängte Haftstrafe in der Berufungsinstanz wieder auf und machte daraus eine neunmonatige Bewährungsstrafe mit der verbundenen Auflage, dass Silar seinen Szene-Geschäften nicht mehr nachgeht.
Nachdem die Celler Richter die beiden Sachverhalte – unerlaubten Waffenbesitz und Landfriedensbruch – als zusammenhängende Straftat bewerteten, kam nun eine Verurteilung wegen des begangenen Landfriedensbruchs nicht mehr in Frage und damit ist auch die Bewährungsstrafe hinfällig, so dass Silar seinen Laden, der auch als Treffpunkt der Neonazis dient, wieder eröffnen kann.